Krebs ist eine der meistverbreiteten Krankheiten auf der Welt. Für Frauen beginnen die Krebsvorsorgeuntersuchungen ab dem zwanzigsten Lebensjahr. Die Leistungen hierfür werden Größtenteils von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die vorgenommenen Untersuchungen staffeln sich nach Alter und werden, je nach Untersuchung, einmal jährlich durchgeführt.
Ab dem 21. Lebensjahr wird die Gebärmutterhalskrebsuntersuchung durchgeführt. Hierzu gehört, neben der Anamnese die Untersuchung des Muttermundes, ein Abstrich und eine zytologische Untersuchung, die Abtastuntersuchung und Beratungsgespräche vor und nach der Untersuchung. Ab dem dreißigsten Geburtstag kommt noch zusätzlich die Untersuchung der Brust und der Haut dazu, um Veränderungen an den Lymphknoten feststellen zu können. Ab dem 50. Geburtstag werden von der gesetzlichen Krankenkasse Voruntersuchungen für die Früherkennung von Darmkrebs bezahlt. Diese Umfassen sowohl eine Tastuntersuchung, als auch eine Untersuchung des Stuhls auf Blut. Weiterhin werden alle zwei Jahre Mammographie-Untersuchungen der weiblichen Brust angeboten.
Ab dem 55. Geburtstag werden zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für die Darmkrebsfrüherkennung durch die Gesetzliche Krankenkasse übernommen. Die Untersuchungen werden zweimal im Abstand von zehn Jahren bezahlt. Der Patient kann wählen, ob er eine Darmspiegelung durch einen Facharzt vornehmen lassen möchte, oder ob er alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung wahrnimmt. Für die Vorsorgeuntersuchungen werden keine Praxisgebühren berechnet. Die Ultraschalluntersuchung des Unterleibs müssen von den Patienten bezahlt werden. Diese Untersuchungen sind kein Muss, werden aber in jedem Fall empfohlen. Kosten entstehen nicht, wenn ein Verdacht seitens des Arztes besteht und er aus diesem Grund eine Ultraschalluntersuchung vornimmt, um ein eindeutiges Ergebnis zu bekommen.